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   OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 20 W 75/12   

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https://dejure.org/2013,81068
OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 20 W 75/12 (https://dejure.org/2013,81068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2013 - 20 W 75/12 (https://dejure.org/2013,81068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 20 W 75/12 (https://dejure.org/2013,81068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1008
    Erfallen der Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 RVG -VV im Rahmen der Beratungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Erhöhungsgebühr bei Tätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 20 W 75/12
    Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG zu, wenn - wie im vorliegenden Fall - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. etwa OLG Jena, JurBüro 2012, 140 und OLG Naumburg, JurBüro 2010, 472, jeweils m. w. N.).

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft i. S. d. § 7 SGB II einem Rechtsanwalt eine Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG zusteht (vgl. OLG Jena, JurBüro 2012, 140; OLG Naumburg, JurBüro 2010, 472; LG Gera, Beschluss vom 18.10.2012, 5 T 400/11, zitiert nach juris, mit der zutreffenden Einschränkung, dass das dann nicht der Fall ist, wenn die sozialrechtlichen Anträge bzw. Beratungsleistungen nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betreffen).

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 20 W 75/12
    Dies ändert aber nichts daran, dass die Mitglieder einer Einsatzgemeinschaft nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Individualansprüche gegen den Sozialhilfeträger haben (vgl. BSG, NVwZ-RR 2012, 316 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 20 W 75/12
    Das Bundessozialgericht führt im Übrigen mit dieser Rechtsprechung die Rechtsprechung des vorher für das Sozialhilferecht zuständigen Bundesverwaltungsgerichts fort (vgl. BVerwG, BVerwGE 55, 148).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 36/12

    Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV-RVG bei Beratungshilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 20 W 75/12
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 25.06.2013 (20 W 36/12) für die Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II entschieden, dass, wenn ein anwaltliches Vorgehen den Bestimmungen des Rechts der Angelegenheit entspricht, für die Beratungshilfe gewährt werden kann, Beratungshilfe auch in dem Umfang einer interessengerechten Vertretung bewilligt werden muss.
  • LG Gera, 18.10.2012 - 5 T 400/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 20 W 75/12
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft i. S. d. § 7 SGB II einem Rechtsanwalt eine Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG zusteht (vgl. OLG Jena, JurBüro 2012, 140; OLG Naumburg, JurBüro 2010, 472; LG Gera, Beschluss vom 18.10.2012, 5 T 400/11, zitiert nach juris, mit der zutreffenden Einschränkung, dass das dann nicht der Fall ist, wenn die sozialrechtlichen Anträge bzw. Beratungsleistungen nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betreffen).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17

    Keine Erhöhung der Beratungsgebühr um Mehrvertretungszuschlag bei Vergütung des

    Der Senat geht deshalb mit der einhelligen Auffassung in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen der Beratungshilfe eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG zwar im Falle der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Betracht kommt (so auch OLG Oldenburg RPfleger 2010, 603; KG MDR 2007, 805; OLG Naumburg JurBüro 2010, 472; so bereits Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 - 20 W 36/12- und vom 15. Juli 2013 - 20 W 75/12 - n.v.).
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